
Die angekündigte französische Steuerreform, die Abgaben auf sogenanntes „unproduktives Vermögen“ vorsieht und ausdrücklich auch bestimmte Kryptowährungen erfassen könnte, hat in der Krypto‑Szene für viel Aufruhr gesorgt. In diesem Beitrag untersuche ich die geplante Regelung im Kontext der französischen Fiskalpolitik, erkläre, warum digitale Assets womöglich als unproduktiv eingestuft werden, und analysiere praktische Folgen für Anleger, Märkte und Rechtslage. Darüber hinaus beleuchte ich mögliche Wege, wie Betroffene reagieren können, und welche Anpassungen in der Gesetzgebung nötig wären, um unbeabsichtigte Marktverzerrungen und Rechtsunsicherheit zu vermeiden. Ziel ist eine fundierte Einordnung, die sowohl technische als auch steuerpolitische Aspekte integriert.
Frankreich debattiert eine steuerpolitische Neuerung, die Vermögen ohne offensichtliche Renditequelle als unproduktiv klassifizieren und entsprechend besteuern soll. Die öffentliche Diskussion richtet sich nicht nur gegen klassische Vermögenswerte wie Kunst oder Gold, sondern umfasst nach bisherigen Ankündigungen auch bestimmte Kryptowährungen. Anlass sind Haushaltserfordernisse und der politische Wunsch, die Steuerlast stärker auf Vermögen zu verteilen. Für Krypto‑Anleger bedeutet das, dass gehaltene Coins nicht nur bei Veräusserung besteuert werden könnten, sondern womöglich eine periodische Abgabe auf den Bestand ansteht.
Wichtig ist: Die Debatte steht noch am Anfang. Details zu Definition, Bemessungsgrundlage, Ausnahmeregeln und administrativem Vollzug sind offen. Genau diese Unschärfe sorgt für Unsicherheit bei Anlegern, Vermögensverwaltern und Dienstleistern, da die praktische Umsetzung erhebliche technische und rechtliche Hürden aufwirft.
Aus Sicht der Politik basiert die Argumentation auf mehreren Punkten:
Diese Prämissen sind politisch nachvollziehbar, aber aus ökonomischer und rechtlicher Sicht problematisch. Bitcoin etwa wird von viele Anlegern als digitales Gold und Inflationsschutz genutzt, also als Wertaufbewahrungsmittel. Die Unterscheidung zwischen „produktiven“ und „unproduktiven“ Vermögenswerten ist nicht immer eindeutig, besonders bei Blockchain‑Assets, die vielfältige ökonomische Funktionen erfüllen (Zahlungsmittel, Wertaufbewahrung, Access zu DeFi‑Diensten).
Die Ankündigung kann mehrere unmittelbare und mittelbare Effekte auslösen:
Nachfolgende Tabelle zeigt hypothetische Szenarien: wie viel eines Krypto‑Bestandes verkauft werden müsste, um eine Jahresabgabe zu zahlen, je nach angenommenem Steuersatz. Diese Zahlen sind illustrativ, sie sollen die praktischen Auswirkungen verdeutlichen, da konkrete Steuersätze bislang nicht bekannt sind.
| Bestand (EUR) | Angenommener Steuersatz | Jährliche Abgabe (EUR) | Notwendiger Verkauf bei 10% Kursverlust (verkaufter Anteil in %) |
|---|---|---|---|
| 50’000 | 0.5% | 250 | ≃0.5% |
| 100’000 | 1.0% | 1’000 | ≃1.1% |
| 500’000 | 1.5% | 7’500 | ≃1.6% |
| 1’000’000 | 2.0% | 20’000 | ≃2.2% |
Die Tabelle zeigt: Selbst moderate Steuersätze können bei grossen Beständen beträchtliche Liquiditätsbedarfe auslösen, vor allem dann, wenn Marktbewegungen Verkaufsverluste verstärken.
Die Vorschläge stossen aus verschiedenen Lagern auf Kritik:
International ist wichtig, dass viele Anleger grenzüberschreitend agieren. Ohne koordinierte EU‑Lösung besteht das Risiko von Arbitrage und einem Flickenteppich unterschiedlicher Regeln, was die Durchsetzbarkeit weiter erschwert.
Für private Anleger, Vermögensverwalter und politische Entscheider ergeben sich daraus konkrete Schritte:
Ein pragmatischer Kompromiss wäre, Krypto‑Bestände, die Teil der Altersvorsorge sind, von der Regelung auszunehmen oder eine Schwelle einzuführen. Ebenso denkbar sind Meldepflichten gekoppelt an Nachweispflichten zu Zweck, Haltedauer und steuerlicher Stellung.
Die geplante Besteuerung von „unproduktivem Vermögen“ in Frankreich und die Einbeziehung bestimmter Kryptowährungen ist ein einschneidender Vorschlag mit weitreichenden ökonomischen, rechtlichen und administrativen Konsequenzen. Die Begründung des Gesetzgebers — Umverteilung und Haushaltskonsolidierung — ist politisch nachvollziehbar, trifft aber auf komplexe Realitäten digitaler Assets, die zwischen Zahlungssystem, Wertaufbewahrung und Finanzinnovation liegen. Praktisch drohen Liquiditätszwang, erhöhte Volatilität und rechtliche Auseinandersetzungen, wenn Definitionen und Vollzug nicht präzise ausgestaltet werden. Für Anleger heisst das: Dokumentieren, Liquidität sicherstellen und rechtliche Beratung einholen. Für die Politik heisst das: Präzise Definitionen, Freibeträge und faire Umsetzungsregeln einführen, um unbeabsichtigte Marktverwerfungen und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Nur so lassen sich fiskalische Ziele mit Rechtssicherheit und Markteffizienz verbinden.







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