
Die US-Börsenaufsicht SEC stellt die Weichen neu: Unter dem Titel «SEC Regulation Crypto Assets» will sie für bestimmte Krypto-Token zwei Ausnahmen von der Registrierungspflicht schaffen und damit klarer trennen, wann ein Token als Wertpapier gilt – und wann nicht. Der Vorschlag vom 5. August 2026 zielt auf genau jene Zone ab, in der der Howey-Test in der Praxis seit Jahren für Streit sorgt: bei digitalen Vermögenswerten, die zwar an Investoren verkauft werden, aber nicht zwingend wie klassische Anlageverträge funktionieren. Für Emittenten, Startups und Plattformen könnte das mehr Rechtssicherheit bringen, für laufende und künftige Verfahren wie im Umfeld von Ripple aber auch neue Reibungspunkte. Entscheidend sind nun die Kriterien, die die SEC an Transparenz, Dezentralisierung und die wirtschaftliche Funktion eines Tokens knüpft.
Der Vorschlag der SEC ist keine pauschale Freigabe für Krypto-Token, sondern ein Versuch, die bisherige Einordnung stärker an die reale Nutzung und Struktur eines Projekts zu binden. Im Kern geht es um die Frage, wann ein Token kein Wertpapier mehr ist, weil er nicht mehr primär als Anspruch auf die Ertragskraft eines Emittenten funktioniert, sondern als technisches oder funktionales Asset innerhalb eines Netzwerks.
Die Behörde arbeitet dabei mit zwei neuen Ausnahmen von der Registrierungspflicht. Die erste betrifft Token, die so ausgestaltet sind, dass sie keine laufende Gewinnbeteiligung, keine Dividendenrechte und keinen Rückzahlungsanspruch gegenüber einem zentralen Unternehmen vermitteln. Die zweite Ausnahme zielt auf Token in Netzwerken, die einen ausreichenden Reifegrad erreicht haben, bei dem die Kontrolle des Emittenten so weit zurückgeht, dass der Marktwert nicht mehr massgeblich von dessen Management- und Versprechenstätigkeit abhängt.
Das ist juristisch bedeutsam, weil sich die SEC damit vom alten Schwarz-Weiss-Schema entfernt. Bisher führte bereits der frühe Verkauf eines Tokens oft dazu, dass die gesamte Struktur als Anlagevertrag diskutiert wurde. Neu soll stärker unterschieden werden zwischen dem Erstverkauf, einer Übergangsphase und dem Zustand eines späteren, funktional etablierten Netzwerks. Für die Praxis ist das ein wichtiger Unterschied: Ein Projekt kann in einer frühen Finanzierungsrunde unter das Wertpapierrecht fallen und später, bei ausreichender Dezentralisierung und Transparenz, aus dem Anwendungsbereich herauswachsen.
Die SEC will damit einerseits Kapitalbildung erleichtern, andererseits verhindern, dass Emittenten allein mit technischen Etiketten die Regulierung umgehen. Genau dort liegt der politische Kern des Vorschlags: mehr Klarheit, aber keine Freikarte.
Der wichtigste Punkt für Marktteilnehmer ist nicht die Schlagzeile, sondern die konkrete Prüflogik. Die SEC beschreibt mehrere Faktoren, die zusammenwirken müssen, damit ein Krypto-Token nicht mehr als Anlagevertrag im Sinne des Howey-Tests behandelt wird. Kein einzelnes Merkmal reicht für sich allein. Entscheidend ist das Gesamtbild.
| Kriterium | Praktische Bedeutung |
|---|---|
| Keine Ertragsrechte | Der Token darf keine Dividenden, Gewinnbeteiligungen oder vergleichbare Ansprüche auf Unternehmensgewinne vermitteln. |
| Keine zentrale Managementabhängigkeit | Der Wert darf nicht primär davon abhängen, dass ein Unternehmen laufend den wirtschaftlichen Erfolg des Projekts steuert. |
| Technische oder funktionale Nutzung | Der Token muss innerhalb eines Netzwerks oder Protokolls einen nachvollziehbaren Nutzwert haben, etwa für Transaktionen, Zugang oder Governance. |
| Ausreichende Dezentralisierung | Je weniger Kontrolle der Emittent über Protokoll, Angebot, Wirtschaftspolitik und Kommunikation hat, desto eher spricht das gegen den Wertpapierstatus. |
| Transparente Informationen | Öffentliche, überprüfbare Angaben zu Funktionsweise, Risiken, Token-Ökonomie und Governance sollen Manipulation und Irreführung vorbeugen. |
Besonders heikel bleibt die Frage der Vermarktung. Ein Token kann technisch funktional sein und trotzdem als Wertpapier eingestuft werden, wenn der Emittent ihn wie ein Investmentprodukt bewirbt. Versprechen über Kurssteigerungen, Renditen oder künftige Unternehmensgewinne sprechen weiterhin gegen die Ausnahme. Die SEC orientiert sich damit weiterhin am wirtschaftlichen Charakter des Angebots und nicht nur an der technischen Form.
Ein weiterer Prüfpunkt ist die Kontinuität der Kontrolle. Wenn ein Team den Token-Vorrat zentral hält, den Markt durch Ankündigungen steuert oder über Protokolländerungen faktisch die Regeln bestimmt, bleibt das Risiko einer Wertpapierqualifikation hoch. Anders gesagt: Nicht der Begriff «Utility Token» zählt, sondern die tatsächliche Machtverteilung.
Auch unter dem neuen Regime verschwindet der Howey-Test nicht. Die SEC versucht vielmehr, ihn für digitale Vermögenswerte präziser anzuwenden. Relevant bleibt damit, ob Käufer Geld einsetzen, in eine gemeinsame wirtschaftliche Struktur investieren, mit Gewinnerwartung handeln und diese Erwartung wesentlich auf die Anstrengungen anderer stützen. Die neuen Ausnahmen sollen nur klarer definieren, wann diese Elemente nicht mehr überwiegen.
Für Unternehmen bedeutet das: Wer heute schon bei Tokenomics, Governance und Kommunikation auf eine spätere Entkopplung von der eigenen Gesellschaft setzt, verbessert seine Chancen. Wer hingegen von Anfang an einen Investmentcase verkauft, wird auch künftig schwer behaupten können, der Token sei bloss ein technisches Hilfsmittel.
Die grösste praktische Sprengkraft liegt in laufenden und möglichen Rechtsstreitigkeiten. Der Fall Ripple bleibt dafür der bekannteste Referenzpunkt. In dem Verfahren ging es nie nur um XRP selbst, sondern um die Frage, ob der Verkauf von Token unter bestimmten Umständen ein Angebot von Wertpapieren darstellt. Genau diese Grenzziehung würde durch die neue SEC-Linie nicht automatisch obsolet, aber neu kalibriert.
Für Ripple und ähnliche Fälle ist vor allem entscheidend, ob ein Token in einer späteren Phase des Lebenszyklus noch immer als Anlagevertrag behandelt werden kann oder ob er aufgrund seiner Marktstruktur und Nutzung aus der Wertpapierlogik herausfällt. Sollte sich die SEC stärker auf Dezentralisierung, Transparenz und fehlende Ertragsrechte stützen, könnte das die Argumentation von Emittenten stützen, die zwischen Initial Sale und späterem Netzwerkbetrieb unterscheiden.
Für die Enforcement-Praxis der Behörde hat der Vorschlag zwei Seiten. Einerseits könnte er Prozesse erleichtern, weil die Regeln klarer werden und weniger Projekte im Graubereich bleiben. Andererseits verliert die SEC damit einen Teil ihrer bisherigen Flexibilität, mit der sie Token-Fälle sehr weit über den klassischen Wertpapierbegriff erfassen konnte. Künftig dürfte sie genauer begründen müssen, weshalb ein bestimmtes Projekt trotz technischer Funktion, Dezentralisierung und fehlender Renditeversprechen doch unter das Wertpapierrecht fällt.
Am Markt könnte das unmittelbare Folgen für die Kapitalbeschaffung haben. Startups, die in den USA Token verkaufen wollen, bekommen möglicherweise einen gangbaren Weg, sofern sie ihre Struktur sauber aufsetzen. Gleichzeitig dürften grosse, zentral organisierte Projekte stärker unter Druck geraten, weil sie sich nicht mehr hinter dem pauschalen Hinweis auf Blockchain-Technologie verstecken können. Die neue Regelung bevorzugt nicht Krypto per se, sondern vor allem Projekte, die wirtschaftlich nachvollziehbar und organisatorisch offen aufgebaut sind.
Auch Börsen und Handelsplattformen werden genauer hinsehen müssen. Wenn ein Token als nicht wertpapierähnlich eingestuft wird, erleichtert das Listing-Entscheidungen. Bleibt aber Unsicherheit bei Governance, Vertriebsstruktur oder Kommunikationspraxis, sind Delisting-Risiken, Prüfpflichten und interne Freigabeprozesse weiterhin hoch. Für den US-Markt ist deshalb weniger die Schlagzeile entscheidend als die Frage, ob die Regel tatsächlich administrativ durchgesetzt und von den Gerichten getragen wird.
Für Emittenten verschiebt sich der Fokus von der blossen Token-Ausgabe hin zur dokumentierten Struktur. Wer die neuen Ausnahmen nutzen will, braucht eine saubere Trennlinie zwischen Unternehmensfinanzierung und Netzwerknutzung. Das beginnt bei der Whitepaper-Sprache und endet bei der Governance.
Wesentlich sind vor allem vier Punkte: Erstens müssen öffentliche Aussagen konsequent ohne Renditeversprechen auskommen. Zweitens braucht es eine nachvollziehbare Token-Ökonomie, die Nutzwert statt Spekulation betont. Drittens sollten Protokollentscheidungen, Treasury-Struktur und Kontrollmechanismen dokumentiert werden, damit Dezentralisierung nicht nur behauptet, sondern belegt werden kann. Viertens sind Offenlegungen zu Risiken, Angebot, Vesting, Sperrfristen und zentralen Abhängigkeiten nötig, damit spätere Ermittlungen nicht an unklarer Kommunikation ansetzen.
Für Anleger bleibt die regulatorische Entlastung nicht mit einer Sicherheitsgarantie gleichzusetzen. Selbst wenn ein Token nicht als Wertpapier behandelt wird, kann er massiv volatil, technologisch fragil oder ökonomisch schlecht konstruiert sein. Schutzmechanismen verschwinden nicht einfach: Betrugstatbestände, Marktmissbrauch, irreführende Werbung und allgemeine zivil- und strafrechtliche Regeln gelten weiter. Der Unterschied liegt vor allem darin, dass nicht jede Token-Emission automatisch unter dieselben Registrierungs- und Prospektpflichten fällt wie ein klassisches Wertpapierangebot.
Wer Token analysiert, sollte deshalb weniger auf das Label achten als auf die Substanz. Sinnvoll ist ein Blick auf Emittentenrolle, Governance-Architektur, Reservehaltung, Vesting, Listing-Verhalten, Kommunikationshistorie und die Frage, ob die Preisentwicklung im Wesentlichen von der Arbeit eines zentralen Teams abhängt. Genau dort entscheidet sich, ob ein Projekt in die neue SEC-Logik passt oder nicht.
Die SEC setzt mit dem Vorschlag zu SEC Regulation Crypto Assets ein deutliches Signal: Nicht jeder Token soll automatisch als Wertpapier gelten, aber nur wenige werden die Ausnahme ohne saubere Struktur erreichen. Für den Markt ist das eine spürbare Verschiebung weg von pauschaler Unsicherheit hin zu prüfbaren Kriterien wie Dezentralisierung, Nutzwert, fehlenden Ertragsrechten und transparenter Governance. Projekte mit klarer Netzwerkfunktion könnten dadurch leichter Kapital aufnehmen, während stark zentralisierte oder renditeorientiert vermarktete Token weiter unter hohem Druck stehen. Für Verfahren wie Ripple liefert der Vorschlag neue Argumente, ersetzt aber keine Gerichtsentscheidung. Wer Token anbietet oder kauft, muss künftig noch genauer auf die wirtschaftliche Substanz achten – nicht auf das Schlagwort auf dem Etikett.







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